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Lokaler Ratgeber

Pflegereform 2026: Was Pflegebedürftige und Angehörige jetzt tun können

Das Pflegeneuordnungsgesetz ist beschlossen, gilt aber noch nicht. Für Anträge, Pflegegrad, häusliche Pflege und Anbieterwahl zählen weiterhin die bestehenden Leistungen.

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Image by sabinevanerp on Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  1. 1 Das Pflegeneuordnungsgesetz ist am 2. Oktober 2026 noch nicht in Kraft; aktuelle Anträge laufen nach bestehendem Recht.
  2. 2 Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bleiben für die praktische Planung zentral.
  3. 3 Wer jetzt Hilfe braucht, sollte Pflegegrad, Pflegeberatung und passende regionale Angebote nicht aufschieben.
  4. 4 Die Pflegeversicherung deckt häufig nur einen Teil der Kosten; Eigenanteile sollten vor Vertragsabschluss schriftlich geklärt werden.

Stand: 2. Oktober 2026. Die Pflegereform ist für viele Familien wichtig, aber sie ersetzt noch keine konkrete Entscheidung im Alltag. Das Pflegeneuordnungsgesetz wurde vom Bundeskabinett beschlossen; damit beginnt das parlamentarische Verfahren. Die vorgeschlagenen Änderungen gelten noch nicht.

Für Pflegebedürftige und Angehörige heißt das: Warten Sie nicht auf neue Regeln, wenn jetzt Unterstützung nötig ist. Anträge auf Pflegeleistungen, die Feststellung eines Pflegegrads, Beratung durch Pflegekasse oder Pflegestützpunkt und die Suche nach passenden Angeboten laufen weiterhin nach dem bestehenden Recht.

Was sich jetzt schon praktisch auswirkt

Unmittelbar entscheidend bleibt, welche Hilfe im Alltag gebraucht wird und welcher Pflegegrad vorliegt. Danach richten sich die Leistungen der Pflegeversicherung und die Frage, ob eher Pflege zu Hause, ein ambulanter Pflegedienst, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder eine stationäre Versorgung passt.

Für die häusliche Pflege sind derzeit vor allem diese Beträge wichtig:

Leistung Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld pro Monat 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistungen pro Monat 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €

Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich für die Pflegegrade 1 bis 5. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 im gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Diese Beträge können helfen, Entlastung zu organisieren. Sie decken aber nicht automatisch alle Kosten. Die Pflegeversicherung ist ein Teilleistungssystem: Eigenanteile können bleiben, etwa bei ambulanten Diensten, stationärer Pflege oder zusätzlichen Unterstützungsleistungen.

Welche Reformpunkte noch nicht gelten

In der Debatte stehen mehrere Änderungen, die Familien langfristig entlasten sollen. Dazu gehören eine fachliche Pflegebegleitung vor Ort, ein Sozialraumbudget, ein Überbrückungsbudget, gebündelte ambulante Budgets und ein digitales Pflege-Cockpit. Auch bei der Finanzierung sind Änderungen vorgesehen, etwa rund um Beitragsbemessungsgrenze, Kinderlosenzuschlag, Mitversicherung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie Minijobs.

Für Ihre aktuelle Planung sind diese Punkte noch keine Grundlage für Leistungsanträge oder Verträge. Maßgeblich sind die Leistungen, die heute gelten und von der Pflegekasse bewilligt werden können.

Warum die Reform überhaupt kommt

Die soziale Pflegeversicherung steht finanziell unter Druck. Ohne Gegenmaßnahmen rechnet die Bundesregierung für 2027 mit einem Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro und für 2028 mit mehr als 15 Milliarden Euro. Gleichzeitig sind in Deutschland bereits mehr als sechs Millionen Menschen pflegebedürftig.

Das Reformpaket soll den allgemeinen Beitragssatz in den nächsten Jahren bei 3,6 Prozent halten. Einzelne Versicherte können dennoch stärker belastet werden, wenn geplante Finanzierungsänderungen später in Kraft treten. Für Pflegebedürftige bleibt deshalb wichtig: Entscheidend ist nicht nur der Beitragssatz, sondern auch, welche Leistungen bewilligt werden und welche Eigenanteile konkret entstehen.

So gehen Sie jetzt sinnvoll vor

  1. Pflegebedarf klären: Notieren Sie, wobei regelmäßig Hilfe nötig ist: Körperpflege, Mobilität, Medikamente, Haushalt, Mahlzeiten, Betreuung oder Entlastung für Angehörige.
  2. Pflegegrad beantragen: Der Antrag läuft über die Pflegekasse. Bei privat Pflegeversicherten ist das private Versicherungsunternehmen zuständig.
  3. Begutachtung vorbereiten: Die Begutachtung erfolgt im Auftrag der Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter; bei privater Pflege-Pflichtversicherung durch Medicproof.
  4. Beratung nutzen: Pflegebedürftige, Antragstellende und pflegende Angehörige mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person haben Anspruch auf Pflegeberatung. Diese kann über Pflegekasse, telefonisch, zu Hause oder in regional vorhandenen Pflegestützpunkten erfolgen.
  5. Versorgung vergleichen: Prüfen Sie, ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung, Tagespflege, Kurzzeitpflege oder ein ambulanter Dienst zur Situation passen.
  6. Kosten schriftlich aufstellen lassen: Fragen Sie Anbieter nach Leistungsumfang, Einsatzzeiten, Eigenanteilen und Abrechnung mit der Pflegekasse.

Wichtige Auswahlkriterien für Anbieter

Bei ambulanten Pflegediensten, Tagespflege, Kurzzeitpflege oder Alltagshilfen zählen nicht nur freie Kapazitäten. Achten Sie besonders auf:

  • Passung zum Tagesablauf: Kommen Einsätze zu Zeiten, die für die pflegebedürftige Person funktionieren?
  • Leistungsumfang: Sind Grundpflege, Behandlungspflege, Betreuung, Hauswirtschaft oder Entlastung klar getrennt ausgewiesen?
  • Abrechnung: Welche Leistungen laufen über Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag oder private Eigenanteile?
  • Erreichbarkeit: Gibt es eine feste Ansprechperson und eine klare Regelung für kurzfristige Änderungen?
  • Nähe: Lokale Anbieter können bei regelmäßigen Einsätzen, Tagespflege oder kurzfristiger Entlastung praktischer sein.

Passender nächster Schritt

Wenn bereits Unterstützung gebraucht wird, ist die beste Reihenfolge: Pflegekasse kontaktieren, Beratung vereinbaren, Pflegegrad klären und parallel passende regionale Angebote vergleichen. In unserem Verzeichnis finden Sie Anbieter aus Bereichen wie ambulanter Pflegedienst, Pflegeberatung, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Hausnotruf, Pflegehilfsmittel und Alltagshilfen in Ihrer Nähe.

Fragen zum Ratgeber

Quellen

  1. 1 Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick Bundesministerium für Gesundheit
  2. 2 Im Kabinett beschlossen: Pflegeneuordnungsgesetz Bundesregierung · 2026-10-01
  3. 3 Pflegeleistungen zum Nachschlagen Bundesministerium für Gesundheit · 2026-07
  4. 4 Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz Bundesministerium für Gesundheit
  5. 5 Pflegeversicherung Bundesministerium für Gesundheit

Autorenschaft und fachliche Prüfung

JK
Autor

Jannika Kraus

Jannika Kraus schreibt für Senior-Profis.de über alltagsnahe Themen für ältere Menschen und ihre Angehörigen. Ihr Fokus liegt auf verständlichen Ratgebern, praktischen Tipps und Orientierung für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.

Nächster Schritt

Den passenden Anbieter finden

Vergleichen Sie regionale Anbieter mit Kurzprofil und direkten Kontaktwegen.