Viva Tagespflege steht für Tagespflege, also teilstationäre Betreuung im Tagesverlauf. Diese Form der Versorgung kommt infrage, wenn häusliche Pflege ergänzt oder gestärkt werden soll und eine vollständige stationäre Versorgung nicht im Vordergrund steht.
In der Tagespflege bleiben Pflegebedürftige in der eigenen Wohnung und verbringen nur einen Teil des Tages in der Einrichtung. Gesetzlich umfasst teilstationäre Pflege bei Pflegegrad 2 bis 5 pflegebedingte Aufwendungen, Betreuung, notwendige medizinische Behandlungspflege in der Einrichtung sowie notwendige Beförderung zwischen Wohnung und Tagespflege.
Für die konkrete Planung sind vor allem Pflegegrad, gewünschte Besuchstage, Fahrdienst und Eigenanteile wichtig. Unterkunft, Verpflegung und gesondert berechenbare Investitionskosten sind in der Regel privat zu tragen; die Pflegekasse kann teilstationäre Leistungen zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistung übernehmen.



